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Kein gesetzloser Cyberspace: 

Gesetzliche Ordnung für IT-Prozesse

Er blitzt uns, wenn wir mal ein Bitzeli zu schnell sind, er rechnet uns die Steuer auf die vierte Nachkommastelle aus, er fordert uns auf, alles richtig zu machen – aber selbst kneift er auf mindestens halber, manchmal auch ganzer Linie. Er, der Staat. 

Da erlassen Politiker Gesetze, die klug klingen sollen, aber die Verwaltung total überfordern. Toll, dass Staat und Gesetze mit Riesenschritten nachgeholt hat, was langsam auch Zeit wurde, nämlich im Zeitalter der digitalen Kommunikation angekommen zu sein. Doch dann werden für das materielose virtuelle Arbeiten in Cybernetzen Vorschriften erlassen, die exakt da anknüpfen, wo die alten Ägypter aufgehört haben – beim Meißeln von Informationen in schier unvergänglichen Stein. Konkret: per Gesetz werden Papier und Elektronik in Bezug auf Beweis- und Aufbewahrungspflichten gleichgestellt. Das mag zwar ein theoretisch richtiger und nachvollziehbarer Ansatz sein, allein, in der Realität lässt er manchen von uns völlig konfus zurück. Denn vor der Aussage beispielsweise, was denn eine genügend dauerhafte technische Einrichtung oder Medium zum dauerhaften Aufbewahren sei, davor drücken sich die Behörden ganz entschieden. Geht‘s schief, ist der Bürger schuld, will man Auskunft, sind Ämter nicht zuständig. So sinnvoll und normal digitale Kommunikation für geschäfts- und vor allem vermögens-relevante Vorgänge ist, so wenig konkret kann man zuweilen erfüllen, was eigentlich der Staat von einem verlangt – und wird dennoch gegebenenfalls bei Nichterfüllung mit Strafe belegt oder ist der verfügenden Entscheidung von Steuerbehörden ausgesetzt.

Das folgende Interview bezieht sich auf die Schweiz, Rechtsstand 2008. Aber es ist zugleich exemplarisch für andere europäische Staaten, weil dort überall sehr ähnliche bzw. gleiche Verhältnisse herrschen. Auskunft gibt Maria Winkler, Mitgründerin und Geschäftsführerin von IT & Law, einem Züricher Consultingunternehmen, das auf Rechtsfragen rund um den gesamten IT-Bereich spezialisiert ist. Hier nachzufragen und sich Rat zu holen kann sich für manchen sehr konkret lohnen, um nicht zu sagen, kann extrem viel Geld, Ärger und sogar Existenzbedrohung ersparen, denn so puddingweich die Gesetze und Vorschriften auch sind, vor einem paragraphen-reitenden Richter hat keiner eine Chance, den Zwickmühlen der Justiz zu entkommen, selbst wenn vom Bürger verlangt wird, was unter Umständen technisch kaum möglich ist. IT mag sexy sein – im Sinne der Justiz ist sie eine knochentrockene, vertrackte Materie.

Das fängt schon mit dem Umgang mit Emails an – was davon ist wann wie zu konservieren? Wie lange, in welcher Form, mit welcher Technik? Dazu hat Maria Winkler einen Leitfaden geschrieben. Darin einen Blick zu werfen zeigt schon sehr schnell, wie leichtsinnig wir alle mit den gesetzlich auferlegten Pflichten umgehen. Im übrigen ist Maria Winkler für mancherlei aus dem Medienbereich eine bevorzugte Beraterin, denn zu ihren Schwerpunkten gehört unter anderem Urheberrecht und Datenschutzrecht.

IT-Alltag: mit einem Bein im Cyerspace, mit dem anderen im Gefängnis …. ??? !!