Kein gesetzloser Cyberspace:
Gesetzliche Ordnung für IT-Prozesse
Er blitzt uns, wenn wir mal ein Bitzeli zu schnell sind, er rechnet uns die Steuer auf die vierte Nachkommastelle aus, er fordert uns auf, alles richtig zu machen – aber selbst kneift er auf mindestens halber, manchmal auch ganzer Linie. Er, der Staat.
Da erlassen Politiker Gesetze, die klug klingen sollen, aber
die Verwaltung total überfordern. Toll, dass Staat und Gesetze
mit Riesenschritten nachgeholt hat, was langsam auch Zeit wurde,
nämlich im Zeitalter der digitalen Kommunikation angekommen zu
sein. Doch dann werden für das materielose virtuelle Arbeiten
in Cybernetzen Vorschriften erlassen, die exakt da anknüpfen,
wo die alten Ägypter aufgehört haben – beim
Meißeln von Informationen in schier unvergänglichen
Stein. Konkret: per Gesetz werden Papier und Elektronik in Bezug auf
Beweis- und Aufbewahrungspflichten gleichgestellt. Das mag zwar ein
theoretisch richtiger und nachvollziehbarer Ansatz sein, allein, in der
Realität lässt er manchen von uns völlig
konfus zurück. Denn vor der Aussage beispielsweise, was denn
eine genügend dauerhafte technische Einrichtung oder Medium
zum dauerhaften Aufbewahren sei, davor drücken sich die
Behörden ganz entschieden. Geht‘s schief, ist der
Bürger schuld, will man Auskunft, sind Ämter nicht
zuständig. So sinnvoll und normal digitale Kommunikation
für geschäfts- und vor allem
vermögens-relevante Vorgänge ist, so wenig konkret
kann man zuweilen erfüllen, was eigentlich der Staat von einem
verlangt – und wird dennoch gegebenenfalls bei
Nichterfüllung mit Strafe belegt oder ist der
verfügenden Entscheidung von Steuerbehörden
ausgesetzt.
Das folgende Interview bezieht sich auf die Schweiz, Rechtsstand 2008.
Aber es ist zugleich exemplarisch für andere
europäische Staaten, weil dort überall sehr
ähnliche bzw. gleiche Verhältnisse herrschen.
Auskunft gibt Maria Winkler, Mitgründerin und
Geschäftsführerin von IT & Law, einem
Züricher Consultingunternehmen, das auf Rechtsfragen rund um
den gesamten IT-Bereich spezialisiert ist. Hier nachzufragen und sich
Rat zu holen kann sich für manchen sehr konkret lohnen, um
nicht zu sagen, kann extrem viel Geld, Ärger und sogar
Existenzbedrohung ersparen, denn so puddingweich die Gesetze und
Vorschriften auch sind, vor einem paragraphen-reitenden Richter hat
keiner eine Chance, den Zwickmühlen der Justiz zu entkommen,
selbst wenn vom Bürger verlangt wird, was unter
Umständen technisch kaum möglich ist. IT mag sexy
sein – im Sinne der Justiz ist sie eine knochentrockene,
vertrackte Materie.
Das fängt schon mit dem Umgang mit Emails an – was
davon ist wann wie zu konservieren? Wie lange, in welcher Form, mit
welcher Technik? Dazu hat Maria Winkler einen Leitfaden geschrieben.
Darin einen Blick zu werfen zeigt schon sehr schnell, wie leichtsinnig
wir alle mit den gesetzlich auferlegten Pflichten umgehen. Im
übrigen ist Maria Winkler für mancherlei aus dem
Medienbereich eine bevorzugte Beraterin, denn zu ihren Schwerpunkten
gehört unter anderem Urheberrecht und Datenschutzrecht.
IT-Alltag: mit einem Bein im Cyerspace, mit dem anderen im
Gefängnis …. ??? !!